Hier finden Sie umfassende Informationen zum Hintergrund und zur Implementierung von REACH (Registrierung, Evaluierung, Beschränkung und Zulassung von Stoffen) und zum GHS (Globally Harmonized System zur Einstufung und Kennzeichnung).
REACH ist das größte umweltpolitische Gesetzesvorhaben, das die EU in den letzten 20 Jahren auf den Weg gebracht hat. Die REACH-Verordnung wurde im Dezember 2006 verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht. Am 29.5.2007 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 136 eine korrigierte Fassung der REACH-Verordnung veröffentlicht, in der bisher festgestellte inhaltliche und Übersetzungsfehler bereinigt wurden.
Zur Strukturierung der Kommunikation in der Lieferkette stellt der BDI
hier Standardfragebögen bereit. Ziel dieser Standardfragebögen ist die Vermeidung von bürokratischen Prozessen innerhalb der Wirtschaft und die Etablierung effizienter Kommunikationsprozesse. Derzeit liegen die Standardfragebögen in englischer (Stand:
15.3.2007) und deutscher Sprache (Stand:
11.4.2007) vor, Übersetzungen in andere EG-Amtssprachen werden demnächst hier bereitgestellt.
Der BDI stellt
hier Vertragsmuster für Konsortien und andere Formen der Datenteilung nach REACH in deutscher und englischer Fassung zur Verfügung, die auf Veranlassung von VCI und TEGEWA erstellt wurden. Es werden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge zur Datenteilung nach REACH sowie die Maßgaben der gesetzlichen Datenteilung nach REACH und die kartellrechtliche Problematik bei der Bildung und Durchführung von Konsortien erläutert.
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