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Die REACH-Verordnung wurde im Dezember 2006 verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht, sie tritt in ihren ersten Teilen am 1. Juni 2007 in Kraft. Das zeitlich gestaffelte Inkrafttreten der einzelnen Titel der Verordnung ist Artikel 141 zu entnehmen.
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Am 31.12.2008 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 veröffentlicht. Hierüber wurden auch einige Bestimmungen der REACH-Verordnung geändert, s. hierzu Artikel 57-59 der GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
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Am 29.5.2007 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 136 eine korrigierte Fassung der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 veröffentlicht, in der bisher festgestellte inhaltliche und Übersetzungsfehler bereinigt wurden. Zudem ist unter diesem Link ebenfalls die Berichtigung der Änderung der Richtlinie 2006/121/EG vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG verfügbar.
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Der offizielle Verordnungstext vom 30.12.2006 ist hier in deutsch und englisch verfügbar (pdf, 2 Mb), ferner ein Korrigendum der EG-Kommission zu Artikel 64(8) vom 21.3.2007.
- Weitere relevante EG-Rechtsakte zum europäischen Stoffrecht sind im BDI-Helpdesk Arbeitsschutz aufgeführt.
Weitere EG-Rechtsakte im REACH-Kontext:
- 16.2.2009: Der geänderte Anhang XI der REACH- Verordnung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Es wurden damit Kriterien dafür festgelegt, wann ein expositionsbezogenes waiving gerechtfertigt ist. Dies betrifft den Verzicht auf Prüfungen nach Anhang VIII Abschnitte 8.6 (Toxizität bei wiederholter Applikation) und 8.7 (Reproduktionstoxizität) sowie nach den Anhängen IX und X (Toxikologische Angaben, Ökotoxizität).
- 5.2.2009: Korrektur der Phase-in-Status-Definition für No-longer Polymere: Durch die Korrektur der Phase-in-Status-Definition für No-longer Polymere, die am 5.2.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist die Inanspruchnahme des Phase-in-Status für No-longer Polymere nicht länger fälschlicherweise an eine eigene Herstellung bzw. einen eigenen Import zwischen 1981 und 1993 geknüpft, sondern ist es ausreichend, wenn irgendein Hersteller/Importeur das Polymer in diesem Zeitraum in der EU in Verkehr gebracht hat und der Hersteller/Importeur, der den Phase-in-Status beansprucht, das No-longer Polymer vor dem 1.6.2007 in Verkehr gebracht hat.
- 9.10.2008: Die revidierte Version der Anhänge IV und V (Ausnahmen von der Registrierungpflicht) wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
- 1.6.2008: Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz) ist am 1. Juni 2008 in Kraft getreten.
- 31.5.2008: Die REACH-Verordnung wurde in Artikel 3 , Nr. 20 c geändert (Definition der Phase-in-Stoffe): deutsche Fassung, englische Fassung
- 30.5.2008: Neue Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH): deutsche Fassung, englische Fassung, englisches Korrigendum
- 28.5.2008: Neue Verordnung (EG) Nr. 465/2008 der Kommission vom 28. Mai 2008 zur Prüf- und Informationspflicht der Importeure und Hersteller bestimmter im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe aufgeführter persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates: deutsche Fassung, englische Fassung
- 17.4.2008: Die "Verordnung über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)" wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht: deutsche Fassung, englische Fassung
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Da mit der REACH-Verordnung einige bisherige EG-Richtlinien aufgehoben wurden, ist auch deren nationale Umsetzung aufzuheben. Diese Streichung muss ersatzlos erfolgen in den Bereichen, in denen die REACH-Verordnung nun als unmittelbar wirkendes EG-Recht greift. Entsprechende Änderungen im deutschen Recht sind: