Die umfassenden Prozesse, die in den Unternehmen durch REACH ausgelöst werden, erfordern eine umgehende und intensive Vorbereitung. Der BDI gibt den von REACH betroffenen Unternehmen mit diesem BDI-Helpdesk Hinweise zur Bearbeitung der entsprechenden Aufgaben.
Die folgenden Hilfestellungen enthalten in kompakter Form Information zu zentralen Verfahrensaspekten unter REACH. Die Hilfestellungen basieren maßgeblich auf der Expertise der involvierten BDI-Mitgliedsverbände und teils auf den Beiträgen weiterer, mit dem BDI kooperierender Industrie- und Wirtschaftsverbände.
 |
| Struktur der BDI-Hilfe-stellungen |
Das folgende
Strukturschema ermöglicht den zielgerichteten Zugriff auf die BDI-Hilfestellungen je nach Regelungsbereich und gibt Orientierung bei den für Ihr Unternehmen in seinen verschiedenen Funktionen relevanten Regelungsbereichen von REACH. Alternativ können Sie auch über die folgende
Liste auf die BDI-Hilfestellungen zugreifen. Das Strukturschema lässt sich auch auf dem Desktop ablegen, um direkten Zugriff auf die Hilfestellungen zu ermöglichen. Bitte achten Sie dann regelmäßig auf die Aktualität des Strukturschemas und laden Sie bei Bedarf die neue Version aus dem BDI-Helpdesk.
Die Qualität dieses Informationssystems wächst mit den einbezogenen Praxiserfahrungen. Daher sind Anregungen zur weiteren Verbesserung jederzeit willkommen.
Die neuen Hilfestellungen 3.1.1 Rechte Nachgeschalteter Anwender und 3.1.2 Pflichten Nachgeschalteter Anwender wurden am 7. 5. 2008 eingestellt.
[mehr]