Bundesverband der deutschen Industrie e.V.
Das Gesetz
 REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung wurde im Dezember 2006 verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht, sie tritt in ihren ersten Teilen am 1. Juni 2007 in Kraft. Das zeitlich gestaffelte Inkrafttreten der einzelnen Titel der Verordnung ist Artikel 141 zu entnehmen.

  • Am 29.5.2007 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 136 eine korrigierte Fassung der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006 veröffentlicht, in der bisher festgestellte inhaltliche und Übersetzungsfehler bereinigt wurden. Zudem ist unter diesem Link ebenfalls die Berichtigung der Änderung der Richtlinie 2006/121/EG vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 67/548/EWG verfügbar. Zu dieser Fassung der REACH-Verordnung ist hier eine aktuelle BDI-Errata-Liste bisher festgestellten inhaltlichen und Übersetzungsfehlern verfügbar (Stand 22.10.2007).

  • Der offizielle Verordnungstext vom 30.12.2006 ist hier in deutsch und englisch verfügbar (pdf, 2 Mb), ferner ein Korrigendum der EG-Kommission zu Artikel 64(8) vom 21.3.2007. Zur leichteren Orientierung in der deutschen Fassung der REACH-Verordnung stellt der BDI hier ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen bereit. Ferner bietet der BDI hier eine deutsche Arbeitsfassung der REACH-Verordnung ohne Anhänge auf 86 Seiten mit verlinkten Artikelverknüpfungen und BDI-Errata-Anmerkungen an (Stand 28.3.2007). Die deutsche Fassung der REACH-Verordnung und Ihrer Anhänge mit einer Untergliederung nach Titeln und einzelnen Artikeln ist zudem hier mit anwenderfreundlicher Suchfunktion verfügbar.

  • Weiterhin sind hier aktuelle RIP-Dokumente (RIP: REACH-Implementierungsprojekt) abrufbar. Die daraus resultierenden TGDs (TGD: Technischer Leitfaden) werden nach Verabschiedung über die Website der Europäischen Chemikalienagentur (EChA) verfügbar gemacht, inzwischen sind die meisten Technischen Leitfäden hier bereits abrufbar. Zu Ihrer weiteren Information stellen wir eine Aufstellung der RIPs und den derzeitigen Zeitplan zur Verfügung.

  • Weitere relevante EG-Rechtsakte zum europäischen Stoffrecht sind im BDI-Helpdesk Arbeitsschutz aufgeführt.

Weitere EG-Rechtsakte im REACH-Kontext:

  • Am 17.4.2008 wurde die "Verordnung über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)" im Amtsblatt der EU veröffentlicht: deutsche Fassung, englische Fassung.
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 Aufgrund von REACH geändertes deutsches Gefahrstoffrecht
Da mit der REACH-Verordnung einige bisherige EG-Richtlinien aufgehoben wurden, ist auch deren nationale Umsetzung aufzuheben. Diese Streichung muss ersatzlos erfolgen in den Bereichen, in denen die REACH-Verordnung nun als unmittelbar wirkendes EG-Recht greift. Entsprechende Änderungen im deutschen Recht sind:

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Wer wir sind  
Das REACH Kompetenzzentrum ist ein Projekt der Verbände vbw, BayME und VBM. Wir unterstützen aktiv die bayerische Wirtschaft bei der Umsetzung von REACH. Dabei kooperieren wir eng mit dem BDI und freuen uns auf Ihre Anfragen.
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