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| REACH im Überblick |
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Mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments vom 13.12.2006 und des Rates vom 18.12.2006 zur REACH-Verordnung wurde ein mehrjähriger politischer Prozess abgeschlossen, die Verordnung ist am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union L 396 erschienen (korrigierte Fassung im Amtsblatt L 136 vom 29.5.2007). Sie trat am 1. Juni 2007 in weiten Teilen in Kraft.
Da alle physischen Produkte aus Stoffen bestehen, treffen die Auswirkungen von REACH nicht nur die chemische Industrie, sondern alle Branchen und Unternehmensgrößen.
Wie in der Klimapolitik wird damit ein Paradigmenwechsel vollzogen: von der Emissionssituation hin zur Immissionssituation.
Angesichts der umfassenden Pflichten, die aus REACH für nahezu alle Unternehmen resultieren, empfiehlt der BDI eine umgehende und intensive Vorbereitung. Hierbei soll der BDI-REACH-Helpdesk soll Unterstützung geben. Der Helpdesk wird laufend aktualisiert, um in der Praxis gewonnene Erfahrungen umgehend nutzbar zu machen. Der BDI haftet nicht für die Richtigkeit des Inhalts der hier bereit gestellten BDI-Hilfestellungen oder der unter den hier aufgeführten Links gegebenen Informationen. Absicht des BDI ist es vielmehr, zu diesem wichtigen Thema eine Plattform für den Informationsaustausch zu bieten.
Zur weitergehenden Unterstützung der Unternehmen kooperiert der BDI eng mit dem REACH- Kompetenzzentrum, einem gemeinsamen Projekt der Verbände vbw, BayME und VBM.
Der BDI bietet in diesem Helpdesk keine Beratung zu konkreten Umsetzungsfragen in einzelnen Unternehmen an. Anfragen hierzu bitten wir beispielsweise an die Branchenverbände oder an die staatlichen Helpdesks zu richten.
Zudem bietet der BDI hier Informationen zum GHS (neues weltweites System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - Globally Harmonized System), das in engem Zusammenhang zu REACH steht.
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