Bundesverband der deutschen Industrie e.V.
 Standardfragebögen
Der BDI empfiehlt, die hier angebotenen Standardfragebögen wie folgt zu nutzen:
 
Soweit nicht bereits geschehen, sollte Teil I an jeden Lieferanten gesandt werden, bei dem offen ist, ob eine Vorregistrierung des Stoffes erfolgt.
 
Die Versendung von Teil II und Teil III sollte vor folgendem Hintergrund weiter zurückgestellt werden: Wenn im April 2008 zumindest die vorläufigen Ergebnisse des REACH Implementation Project's RIP 3.2 (Generating CSR - Erstellung des Stoffsicherheitsberichts) vorliegen, werden die potentiellen Registranten von Stoffen (Hersteller und Importeure) Entwürfe für Stoffsicherheitsberichte erarbeiten und in diesem Rahmen Verwendungs- und Expositionsszenarien (-kategorien) beschreiben. Diese werden sie dann sukzessiv  den nachgeschalteten Anwendern mit der Bitte übermitteln zu prüfen, ob ihre jeweiligen Verwendungen abgedeckt sind. Soweit dies der Fall ist, ergibt sich kein unmittelbarer Bedarf für eine Rückmeldung an den Hersteller/Importeur. Ein entsprechender Kommunikationsbedarf ergibt sich nur dann, wenn
 
- der nachgeschaltete Anwender feststellt, dass seine Verwendung vom Hersteller/Importeur nicht berücksichtigt wurde;
- er innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach der Registrierung kein REACH-gemäßes Sicherheitsdatenblatt erhält.
 
Zu beachten sind die von einzelnen Branchenverbänden erarbeiteten Empfehlungen zu Verwendungs- und Expositionskategorien. S. hierzu auch BDI-Hilfestellung 3.2.3.

Englische Fassung, Stand 15.3.2007

Deutsche Fassung, Stand 11.4.2007

  




 

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Dr. Thomas Holtmann


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