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6. BDI-REACH-Workshop am 28./29. April 2008 |
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5. BDI-REACH-Workshop am 06./07. Februar 2008 |
Der BDI führte am
06./07. Februar 2008 seinen
5. BDI-REACH-Workshop in Berlin durch. Der Workshop widmete sich den Ergebnissen der REACH-Implementierungsprojekte (RIPs) und ihren Konsequenzen für die Industrie. Informationen zum Programm finden Sie
hier.
Referentenvorträge des 5. BDI-REACH-Workshops:
TOP 1 - Ergebnisse der RIPs, rechtlicher Status der Technischen Leitfäden – Überblick TOP 2 - RIP 3.10 >Stoffidentität<, Stand, Ergebnisse, Bewertung TOP 3 - RIP 3.1 >Registrierung<, Stand, Ergebnisse, Bewertung (Zwischenprodukte, Polymere, Forschung und Entwicklung, REACH-Navigator) TOP 4a - RIP 3.4 >Datenteilung, Vorregistrierung<, Stand, Ergebnisse, Bewertung sowie Funktion des Treuhänders bei der Kooperation von Unternehmen unter REACHTOP 4b - RIP 3.4 >Datenteilung, Vorregistrierung<, Stand, Ergebnisse, Bewertung sowie Funktion des Treuhaenders bei der Kooperation von Unternehmen unter REACH
TOP 5 - RIP 3.2 >Stoffsicherheitsbericht<, Stand, Ergebnisse, Bewertung
TOP 6 - RIP 3.5 >Nachgeschaltete Anwender<, Stand, Ergebnisse, Bewertung
TOP 7 - RIP 3.8 >Erzeugnisse<, Stand, Ergebnisse, Bewertung
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4. BDI-REACH-Workshop am 05./06.11.2007 |
Der BDI führte am
05./06. November 2007 seinen
4. BDI-REACH-Workshop durch. Der Workshop widmete sich den Themen REACH-IT, IUCLID 5, IT-Konzepte der Industrie. Eine Reihe von Prozessen unter REACH, insbesondere Vorregistrierung und Registrierung erfordern zwingend die Nutzung vorgegebener IT-Instrumente. Der Umgang mit diesen komplexen Instrumenten erfordert Kenntnisse und Sorgfalt in technischer und rechtlicher Hinsicht. Zudem bieten weitere Instrumente der Industrie die Chance effizienter Selbstorganisation, s. hierzu:
Programm.
Referentenvorträge des 4. BDI-REACH-Workshops:
TOP 1 - IUCLID 5: Überblick und vertiefende Diskussion zu technischen Aspekten
TOP 2 - IT-Systeme im Umfeld von IUCLID 5: Unter welchen Voraussetzungen sind welche Tools sinnvoll?
TOP 3 - Erste Erfahrungen mit REACH-IT und IUCLID 5 im Unternehmen
TOP 4 - REACH-Industrie-Portal zur effizienten Kommunikation in der Lieferkette
TOP 5 - Aktueller Stand in RIP 2, bei REACH-IT und IUCLID 5
TOP 6 - EDAS und strukturierter elektronischer Datentransfer im Kontext von REACH
BILDER DER VERANSTALTUNG
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3. BDI-REACH-Workshop am 5.09.2007 |
Der BDI führte am
5.09.2007 seinen
3. BDI-REACH-Workshop durch. Der Workshop widmete sich den rechtlichen Aspekten der Vorregistrierung und der gemeinsamen Registrierung sowie dem Thema der Verwendungs- und Expositionskategorien, s. hierzu:
Programm und
Ergebnisbericht (pdf, 54 Seiten, 8 Mb)
Referentenvorträge des 3. BDI-REACH-Workshops:
TOP 1 - Vorregistrierung und SIEFs - Prozedurale Aspekte
TOP 2 - Gemeinsame Registrierung und Konsortienbildung, prozedurale und vertragliche Aspekte
TOP 2 - Datenteilung
TOP 3 - SIEFs, gemeinsame Registrierung und Konsortienbildung, kartellrechtliche Aspekte
TOP 4 - Verwendungs- und Expositionskategorien Ziele, Anwendungsbereiche, VEK-Leitfaden, VEK als Beispiel in einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt, Ergebnisse aus RIP 3.2-2, Task 4
TOP 5 - Erste Ergebnisse aus RIP 3.2-2 Task IV, TG4 VEK als Beispiel in einem erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB)
Anhang zu TOP 5 - Sicherheitsdatenblatt
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2. BDI-REACH-Workshop am 30./31.5.2007 |
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1. BDI-REACH-Workshop am 28.2./1.3.2007 |
Der BDI führte am
28.2./1.3.2007 seinen
1. BDI-REACH-Workshop durch. In diesem Workshop wurden zu wesentlichen Praxisfragen unter intensiver Mitwirkung der Teilnehmer Lösungsvorschläge erarbeitet, s. hierzu:
Programm und
Ergebnisbericht (pdf, 96 Seiten, 10 Mb).
Referentenvorträge des 1. BDI-REACH-Workshops:
TOP 1 - Vorregistrierung, SIEFsTOP 2 - Der Stoffbegriff in der REACH-VerordnungTOP 3 - Registrierung, ZwischenprodukteTOP 4 - Stoffsicherheitsbeurteilung und -berichtTOP 5 - Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Einstufung und KennzeichnungTOP 6 - Dokumentenerstellung zur Registrierung, REACH-IT, IUCLID 5TOP 7 - Zulassung, Einsatz zulassungspflichtiger StoffeTOP 8 - Beschränkung, EvaluierungTOP 9a - Herstellung und Import von ZubereitungenTOP 9b - Formulierer von Zubereitungen und besonderen ZubereitungenTOP 10 - Registrierung und Notifizierung, Herstellung und Import
TOP 11 - Pflichten der nachgeschalteten Anwender
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