Bundesverband der deutschen Industrie e.V.
Das Thema
 Entwicklung der REACH-Verordnung
Mehr als sechs Jahre dauerten die Vorbereitungen der REACH-Verordnung bis zur Veröffentlichung am 30. Dezember 2006.  
 
4/1998 Der Rat der Umweltminister fordert die EU-Kommission auf, das europäische Chemikalienrecht zu prüfen. Sieben Monate später legt sie einen Bericht dazu vor.
6/1999 Der Umweltministerrat beauftragt die Kommission, Vorschläge für eine Reform des Chemikalienrechts zu erarbeiten, das die Kriterien Nachhaltigkeit, Vorsorgeprinzip und Binnenmarkt berücksichtigen soll.
2/2001 Die Kommission legt ihr Weißbuch „Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik“ vor.
6/2001 Der Rat der Umweltminister setzt sich in seiner Stellungnahme für eine Verschärfung der Vorschläge im Weißbuch ein.
11/2001 Das EU-Parlament unterstützt in seiner Resolution weitgehend die Haltung des Ministerrates.
3/2002 Bundesregierung, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und VCI einigen sich auf eine gemeinsame Position zum Weißbuch.
5/2003 Beginn der auf acht Wochen angesetzten öffentlichen Konsultation des gemeinsamen Verordnungsentwurfes der Generaldirektionen Umwelt und Unternehmen im Internet. Es gehen rund 6.400 Stellungnahmen bei der Kommission ein.
8/2003 Bundesregierung, IG BCE und VCI legen eine gemeinsame Bewertung zum Verordnungsentwurf vor.
9/2003 In einem gemeinsamen Brief an Kommissionspräsident Prodi mahnen Blair, Chirac und Schröder eine sorgfältige Analyse der wirtschaftlichen Folgen an.
10/2003 Der Europäische Rat überträgt die Federführung für die weitere Behandlung des Gesetzesvorhabens dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit.
29.10.2003 Die Kommission verabschiedet ihren Verordnungsvorschlag. Kernstück der geplanten Gesetzgebung ist das so genannte REACH-Verfahren: Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von chemischen Stoffen.
11/2003 Übermittlung des Verordnungsvorschlages an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union; Beginn der ersten Lesung.
seit 1/2004 Verhandlungen in der ad hoc Ratsarbeitsgruppe REACH.
2/2004 Federführung im Europäischen Parlament wird dem Umweltausschuss übertragen (Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit mit dem Industrieausschuss und dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz).
6/2004 Der Bundesrat verabschiedet seine Stellungnahme.
11/2004 Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages.
1/2005 Gemeinsame öffentliche Anhörung der Ausschüsse Umwelt, Industrie und Binnenmarkt und Verbraucherschutz im europäischen Parlament.
2/2005 Industrie veröffentlicht Vorschlag für ein besseres REACH.
6-10/2005 Abstimmung in den am REACH-Verfahren beteiligten Ausschüssen im Europäischen Parlament
11/2005 Abstimmung im Europäischen Parlament.
12/2005 Politische Einigung im Rat der Europäischen Union.
27.6.2006 Verabschiedung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates der Europäischen Union.
10.10.2006 Bericht des Umweltausschusses zur zweiten Lesung der REACH-Verordnung im Europäischen Parlament.
30.11.2006 Einigung im Trilog in Vorbereitung der 2. Lesung im Europäischen Parlament.
13.12.2006 Beschlussfassung in zweiter Lesung im Europäischen Parlament.
18.12.2006 Beschlussfassung in zweiter Lesung im Rat.
30.12.2006 Veröffentlichung der REACH-Verordnung 1907/2006/EG im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396.
29.5.2007 Veröffentlichung einer Berichtigung der REACH-Verordnung 1907/2006/EG im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 136.
1.6.2007 Die REACH-Verordnung tritt in weiten Teilen in Kraft.
17.4.2008

REACH- Gebührenverordnung: Die "Verordnung über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)" wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht: deutsche Fassung, englische Fassung.

 28.5.2008 Neue Verordnung zur Prüf- und Informationspflicht verabschiedet: Die neue Verordnung zur Prüf- und Informationspflicht der Importeure und Hersteller bestimmter im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe aufgeführter persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates wurde am 28. Mai 2008 verabschiedet: deutsche Fassung, englische Fassung.
 31.5.2008 31. Mai 2008: Die REACH-Verordnung wurde in Artikel 3 , Nr. 20 c geändert (Definition der Phase-in-Stoffe): deutsche Fassung, englische Fassung
 9.10.2008 Die revidierte Version der Anhänge IV und V (Ausnahmen von der Registrierungpflicht) wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
 5.2.2009 Korrektur der Phase-in-Status-Definition für No-longer Polymere: Durch die Korrektur der Phase-in-Status-Definition für No-longer Polymere, die am 5.2.2009 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist die Inanspruchnahme des Phase-in-Status für No-longer Polymere nicht länger fälschlicherweise an eine eigene Herstellung bzw. einen eigenen Import zwischen 1981 und 1993 geknüpft, sondern ist es ausreichend, wenn irgendein Hersteller/Importeur das Polymer in diesem Zeitraum in der EU in Verkehr gebracht hat und der Hersteller/Importeur, der den Phase-in-Status beansprucht, das No-longer Polymer vor dem 1.6.2007 in Verkehr gebracht hat.
 16.2.2009 Der geänderte Anhang XI der REACH- Verordnung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Es wurden damit Kriterien dafür festgelegt, wann ein expositionsbezogenes waiving gerechtfertigt ist. Dies betrifft den Verzicht auf Prüfungen nach Anhang VIII Abschnitte 8.6 (Toxizität bei wiederholter Applikation) und 8.7 (Reproduktionstoxizität) sowie nach den Anhängen IX und X (Toxikologische Angaben, Ökotoxizität).
 

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Dr. Thomas Holtmann


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