Bundesverband der deutschen Industrie e.V.
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Im Jahre 1992 hatte die UNCED (Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen, „Rio-Konferenz“) u. a. beschlossen, ein neues weltweites System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen (Globally Harmonized System - GHS; Kapitel 19 der „Agenda 21“).

Mehrere Arbeitskreise der UN (Vereinte Nationen), der OECD (Organization for Economic Cooperation and Development) und der ILO (International Labour Organization) haben in den letzten Jahren an diesem „globalen harmonisierten System“ gearbeitet. Das Vorhaben soll insgesamt bis zum Jahr 2008 implementiert werden, die gefahrgutrelevanten Teile sollen bereits 2007 im Transportrecht umgesetzt werden.
Ziel des GHS ist nicht nur eine weltweite Vereinheitlichung, sondern auch eine Harmonisierung bezüglich der bisher getrennten Regelungsbereiche Transport- und Gefahrgutrecht, Umgangsrecht, Arbeitsschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz.

Die Europäische Union wird das GHS über eine Verordnung umsetzen, Ziel ist eine zeitgleiche Implementierung mit der REACH-Verordnung, da viele Bestimmungen beider Verordnungen ineinander greifen. Das GHS enthält sogenannte „Building Blocks“, d. h. für den zu regelnden Bereich (wie Transport oder Arbeitsschutz) können die entsprechenden Regelungsteile des GHS je nach Bedarf übernommen oder auch nicht übernommen werden. So sollen z. B. die Bestimmungen über chronische Gesundheitsgefahren im Transportbereich nicht angewandt werden, da diese dort in der Regel kein Gefahrenmoment darstellen. Nach einer Übergangsfrist wird die GHS-Verordnung der EU die Richtlinien zu gefährlichen Stoffen (67/548/EWG) und zu gefährlichen Zubereitungen (1999/45/EG) ersetzen.

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