Bundesverband der deutschen Industrie e.V.
Startseite
 Willkommen beim BDI-Helpdesk zum Thema REACH
Hier finden Sie umfassende Informationen zum Hintergrund und zur Implementierung von REACH (Registrierung, Evaluierung, Beschränkung und Zulassung von Stoffen) und zum GHS (Globally Harmonized System zur Einstufung und Kennzeichnung).

REACH ist das größte umweltpolitische Gesetzesvorhaben, das die EU in den letzten 20 Jahren auf den Weg gebracht hat. Die REACH-Verordnung wurde im Dezember 2006 verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 396 als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht. Am 29.5.2007 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union L 136 eine korrigierte Fassung der REACH-Verordnung veröffentlicht, in der bisher festgestellte inhaltliche und Übersetzungsfehler bereinigt wurden.
 Aktuelle Meldungen
15.1.2010: Hilfen zur GHS/CLP-Verordnung

Über die Website der EU-Generaldirektion "Enterprise" können die H- und P-Sätze der GHS-/CLP-Verordnung und die Signalworte nun in allen EU-Amtssprachen - alternativ zum rund 200-seitigen Verordnungstext - benutzerfeundlich als Excel abgerufen werden. Die Generaldirektion weist zugleich ausdrücklich darauf hin, dass allein die im Amtsblatt der EU veröffentlichte Textversion der Verordnung rechtlich verbindlich ist.  
Stichtag 30.11.2009:

Dies ist der letzte Tag, an dem nachgeschaltete Anwender von Ihrem Recht Gebrauch machen können, ihren Lieferanten gemäß Art. 37 Abs. 3 REACH-Verordnung ihre Verwendung mitzuteilen, damit dieser diese Verwendung zu einer identifizierten Verwendung macht und im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung berücksichtigt. Diese Frist gilt natürlich nur, sofern es sich um Stoffe handelt, die von der ersten Registrierungsfrist betroffen sind (1.12.2010, Art. 37 Abs. 3 besagt: 12 Monate vor Ablauf der Registrierfrist). Dies sind zum 30.11.2010 nicht nur die 1000 t-Stoffe, sondern auch die Stoffe mit 100 t, sofern sie mit R50/53 gekennzeichnet sind, und die CMR-Stoffe. Da der nachgeschaltete Anwender in der Regel nicht weiß, bis zu welcher Registrierfrist die Stoffe in den Zubereitungen, die er bezieht, registriert werden müssen, ist zu prüfen, diese Meldung fristwahrend für alle Stoffe und Zubereitungen, die eingesetzt werden, durchzuführen. Damit die Verwendung in einer Art und Weise beschrieben wird, die der Stoffhersteller/Registrierer versteht, ist anzuraten, nach den Vorgaben des DUCC-Templates auf Basis des Deskriptorensystems die typischen branchenspezifischen Verwendungen zu beschreiben. Insbesondere ist die Kombination der PROCs und ERCs entscheidend, da sich hier über die bei ECETOC TRA hinterlegten Zahlenwerte eine quantitave Expositionsbewertung ergibt.

16. September 2009: ECHA-Leitlinie zur Registrierung in deutscher Sprache

Die ECHA-Leitlinie zur Registrierung ist jetzt auch in deutsch verfügbar.


ECHA-CHEM-Sektion - Veröffentlichung von Informationen zu chemischen Stoffen durch die ECHA

Die REACH-Verordnung sieht vor, dass bestimmte Informationen, die an die ECHA übermittelt werden, und Unterlagen, die aus verschiedenen REACH-Prozessen resultieren, über die Website der ECHA publik gemacht werden. Unter der ECHA-CHEM-Sektion im Internet werden diese Informationen, sobald jeweils verfügbar, bereit gestellt:

Register der Vorhaben: Information über Vorhaben der Mitgliedstaaten zur Übermittlung von Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, über Vorschläge für die Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und über Vorschläge zur Beschränkung.

Liste der vorregistrierten Stoffe: Die REACH-Verordnung verlangt die Veröffentlichung der zwischen 1.6. und 1.12.2008 vorregistrierten Stoffe durch die ECHA ab dem 1.1.2009.

Zulassung: Die zwei Schritte des Zulassungsverfahrens sind die Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und deren Aufnahme in die Kandidatenliste, sowie die Priorisierung von Stoffen für die Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung (Zulassungsliste).
Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für die Zulassung: Im Rahmen des Zulassungsverfahrens können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder die ECHA auf Anforderung durch die Europäische Kommission Anhang XV-Dossiers für die Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) erstellen. Resultat dieses Verfahrens ist eine Stoffliste (Kandidatenliste), die Kandidaten für die mögliche Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe enthält (Anhang XIV der REACH-Verordnung).
Anhang XIV-Empfehlungen: Die REACH-Verordnung verlangt, dass die ECHA aus der Kandidatenliste prioritäre Stoffe für die Aufnahme in Anhang XIV identifiziert (Zulassungsliste) und dann der Europäischen Kommission Anhang XIV-Einträge empfiehlt. Die ECHA übermittelte der Europäischen Kommission ihre ersten Empfehlungen am 1.6.2009.

Stoffinformationen zu Registrierdossiers: Die ECHA wird einen Teil der ihr per Registrierdossiers übermittelten Informationen über Stoffe veröffentlichen. Sobald verfügbar, werden diese Informationen über die ECHA-CHEM-Sektion im Internet bereit gestellt.

Übergangsmaßnahmen für Altstoffe: Die REACH-Verordnung sieht für bestimmte Altstoffe unter der EG-Altstoffverordnung 793/93/EWG Übergangsmaßnahmen vor. Diese Stoffe wurden aufgrund hoher Produktionsvolumina oder möglicher persistenter, bioakkumulativer oder toxischer Eigenschaften priorisiert. Die ECHA veröffentlicht die Anhang XV-Übergangsberichte der Mitgliedstaaten zu prioritären Stoffen. Für einige Stoffe müssen Hersteller und Importeure den jeweils zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten weitere Informationen übermitteln. Aktualisierte Bewertungen und sogenannte freiwillige Risikobewertungsberichte werden ebenso veröffentlicht.


26. Juni 2009: Beschränkungen unter REACH

Die noch ausstehende Übernahme einiger bisheriger Beschränkungen in den seit dem 1.6.2009 geltenden Anhang XVII der REACH-Verordnung ist mit der Veröffentlichung der Verordnung EG Nr. 552/2009 im EU-Amtsblatt erfolgt. Neben den neuen Einträgen für die betroffenen Stoffe und deren Beschränkungsbedingungen erfolgten einige Textanpassungen und eine Abstimmung mit anderen Regelungen, die Beschränkungen enthalten. Die Änderungen gelten ab dem 27.6.2009. Details zu den neu aufgenommenen Stoffen und deren Beschränkungsbedingungen sowie den anderen Änderungen können den Erwägungsgründen zum Verordnungstext entnommen werden (Nr. 3 sowie 5 bis 20).


9. Juni 2009: Der Europäische Standardsatzkatalog ist in der Version 10.2 verfügbar. 

Ab sofort ist die Version 10.2 des vormaligen BDI-Standardsatzkatalogs für die Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern zu chemischen Stoffen auf der BDI-Website im BDI-Helpdesk REACH verfügbar. Der frühere BDI-Standardsatzkatalog firmiert nunmehr als "Europäischer Standardsatzkatalog". Dieses Ergebnis beruht auf ca. zweijährigen Vorarbeiten im BusinessEurope REACH Implementation Network. Die aktuelle Version ist in 30 Sprachen verfügbar und in Deutsch und Englisch kostenfrei erhältlich.


27. Mai 2009: BusinessEurope-Positionspapier zu aktuellen Anforderungen an die Umsetzung von REACH veröffentlicht

BusinessEurope hat in einem Positionspapier die aktuellen Anforderungen der Industrie an die Umsetzung von REACH in 7 prioritären Handlungsfeldern veröffentlicht und diese Forderungen anlässlich des 2. ECHA-Stakeholder-Tags am 27.5.2009 in Helsinki der Öffentlichkeit vorgestellt.


6. Mai 2009: VCI-
REACH-Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten veröffentlicht

Der VCI hat einen REACH-Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten erstellt mit Hilfestellungen für Unternehmen zur Stoffsicherheitsbeurteilung, zum Stoffsicherheitsbericht, zur Kommunikation in der Produktkette und zur Ausgestaltung des Sicherheitsdatenblattes und seiner Anhänge.


 

 Weitere BDI-Angebote
Der BDI stellt hier Vertragsmuster für Konsortien und andere Formen der Datenteilung nach REACH in deutscher und englischer Fassung zur Verfügung, die auf Veranlassung von VCI und TEGEWA erstellt wurden. Es werden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verträge zur Datenteilung nach REACH sowie die Maßgaben der gesetzlichen Datenteilung nach REACH und die kartellrechtliche Problematik bei der Bildung und Durchführung von Konsortien erläutert.


Musterformulierungen zu Artikel 33: Gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und dem Bundesverband des Elektro-Großhandels e.V. (VEG) hat der BDI Musterformulierungen und -formate zur Erfüllung der Informationspflicht nach Artikel 33 REACH-Verordnung erarbeitet.
Englische Fassung: Samples of phrasing and templates to fulfil the communication requirements according to article 33 of Regulation (EC) No 1907/2006 (REACH)

 

 [mehr]
 BDI-REACH-Workshops

© 2004 BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie - Impressum

Kontakt
Dr. Thomas Holtmann


BDI
Leiter Abteilung Umwelt und Technik

E-Mail

SIEF-Teilnahme
 [mehr]
Weitere Links zu REACH
BDI-Links