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16. September 2009: ECHA-Leitlinie zur Registrierung in deutscher Sprache
Die ECHA-Leitlinie zur Registrierung ist jetzt auch in deutsch verfügbar.
ECHA-CHEM-Sektion - Veröffentlichung von Informationen zu chemischen Stoffen durch die ECHA
Die REACH-Verordnung sieht vor, dass bestimmte Informationen, die an die ECHA übermittelt werden, und Unterlagen, die aus verschiedenen REACH-Prozessen resultieren, über die Website der ECHA publik gemacht werden. Unter der ECHA-CHEM-Sektion im Internet werden diese Informationen, sobald jeweils verfügbar, bereit gestellt:
Register der Vorhaben: Information über Vorhaben der Mitgliedstaaten zur Übermittlung von Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung, über Vorschläge für die Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und über Vorschläge zur Beschränkung.
Liste der vorregistrierten Stoffe: Die REACH-Verordnung verlangt die Veröffentlichung der zwischen 1.6. und 1.12.2008 vorregistrierten Stoffe durch die ECHA ab dem 1.1.2009.
Zulassung: Die zwei Schritte des Zulassungsverfahrens sind die Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und deren Aufnahme in die Kandidatenliste, sowie die Priorisierung von Stoffen für die Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung (Zulassungsliste).
Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für die Zulassung: Im Rahmen des Zulassungsverfahrens können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder die ECHA auf Anforderung durch die Europäische Kommission Anhang XV-Dossiers für die Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) erstellen. Resultat dieses Verfahrens ist eine Stoffliste (Kandidatenliste), die Kandidaten für die mögliche Aufnahme in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe enthält (Anhang XIV der REACH-Verordnung).
Anhang XIV-Empfehlungen: Die REACH-Verordnung verlangt, dass die ECHA aus der Kandidatenliste prioritäre Stoffe für die Aufnahme in Anhang XIV identifiziert (Zulassungsliste) und dann der Europäischen Kommission Anhang XIV-Einträge empfiehlt. Die ECHA übermittelte der Europäischen Kommission ihre ersten Empfehlungen am 1.6.2009.
Stoffinformationen zu Registrierdossiers: Die ECHA wird einen Teil der ihr per Registrierdossiers übermittelten Informationen über Stoffe veröffentlichen. Sobald verfügbar, werden diese Informationen über die ECHA-CHEM-Sektion im Internet bereit gestellt.
Übergangsmaßnahmen für Altstoffe: Die REACH-Verordnung sieht für bestimmte Altstoffe unter der EG-Altstoffverordnung 793/93/EWG Übergangsmaßnahmen vor. Diese Stoffe wurden aufgrund hoher Produktionsvolumina oder möglicher persistenter, bioakkumulativer oder toxischer Eigenschaften priorisiert. Die ECHA veröffentlicht die Anhang XV-Übergangsberichte der Mitgliedstaaten zu prioritären Stoffen. Für einige Stoffe müssen Hersteller und Importeure den jeweils zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten weitere Informationen übermitteln. Aktualisierte Bewertungen und sogenannte freiwillige Risikobewertungsberichte werden ebenso veröffentlicht.
26. Juni 2009: Beschränkungen unter REACH
Die noch ausstehende Übernahme einiger bisheriger Beschränkungen in den seit dem 1.6.2009 geltenden Anhang XVII der REACH-Verordnung ist mit der Veröffentlichung der Verordnung EG Nr. 552/2009 im EU-Amtsblatt erfolgt. Neben den neuen Einträgen für die betroffenen Stoffe und deren Beschränkungsbedingungen erfolgten einige Textanpassungen und eine Abstimmung mit anderen Regelungen, die Beschränkungen enthalten. Die Änderungen gelten ab dem 27.6.2009. Details zu den neu aufgenommenen Stoffen und deren Beschränkungsbedingungen sowie den anderen Änderungen können den Erwägungsgründen zum Verordnungstext entnommen werden (Nr. 3 sowie 5 bis 20).
9. Juni 2009: Der Europäische Standardsatzkatalog ist in der Version 10.2 verfügbar.
Ab sofort ist die Version 10.2 des vormaligen BDI-Standardsatzkatalogs für die Erstellung von EU-Sicherheitsdatenblättern zu chemischen Stoffen auf der BDI-Website im BDI-Helpdesk REACH verfügbar. Der frühere BDI-Standardsatzkatalog firmiert nunmehr als "Europäischer Standardsatzkatalog". Dieses Ergebnis beruht auf ca. zweijährigen Vorarbeiten im BusinessEurope REACH Implementation Network. Die aktuelle Version ist in 30 Sprachen verfügbar und in Deutsch und Englisch kostenfrei erhältlich.
27. Mai 2009: BusinessEurope-Positionspapier zu aktuellen Anforderungen an die Umsetzung von REACH veröffentlicht
BusinessEurope hat in einem Positionspapier die aktuellen Anforderungen der Industrie an die Umsetzung von REACH in 7 prioritären Handlungsfeldern veröffentlicht und diese Forderungen anlässlich des 2. ECHA-Stakeholder-Tags am 27.5.2009 in Helsinki der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der VCI hat einen REACH-Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten erstellt mit Hilfestellungen für Unternehmen zur Stoffsicherheitsbeurteilung, zum Stoffsicherheitsbericht, zur Kommunikation in der Produktkette und zur Ausgestaltung des Sicherheitsdatenblattes und seiner Anhänge.
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